Bundesvorstand

Der Bundesvorstand hat die Aufgabe, die Beschlüsse des Bundeskongresses auszuführen. Des Weiteren erledigt er die laufenden Geschäfte und vertritt die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der Öffentlichkeit. Der Bundesvorstand besteht aus dem/der Bundesvorsitzenden, dem/der BundesgeschäftsführerIn sowie acht Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Alle Mitglieder des Bundesvorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahre vom Bundeskongress gewählt.