Der Bundesausschuss ist das politisch beratende Gremium des Bundesvorstandes. Er hat die Aufgabe, Grundsatzbeschlüsse des Bundeskongresses für die politische Arbeit zu konkretisieren und Handlungsmodelle zu erarbeiten. Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus mindestens je einem/einer gewählten Vertreter/Vertreterin der Bezirke oder Landesverbände. Die Mitglieder werden für mindestens ein Jahr gewählt. Die Bezirke/Landesverbände bestimmen zudem einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin, der/die ebenso eingeladen wird. Auf Verlangen von mindestens 7 Bezirken/Landesverbänden oder des Bundesvorstands kann der Bundesausschuss zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.
Bundesausschuss
